Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie die Grunderwerbsteuer nicht unterschätzen. Wird sie nicht von Anfang an eingeplant, kann sie schnell zu einer spürbaren finanziellen Belastung werden.
Zusätzlich zum Kaufpreis von Haus oder Grundstück fällt diese Steuer an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist abhängig vom Bundesland und liegt derzeit zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € macht das einen erheblichen Unterschied: In Brandenburg wären das z. B. 32.500 €, in Bayern nur 17.500 €.
Grunderwerbsteuer fällt in der Regel an bei:
Es gibt Ausnahmen, vor allem bei Übertragungen innerhalb der Familie:
Solche Regelungen können die Steuerlast deutlich reduzieren – vorausgesetzt, sie werden korrekt angewendet.
Besonders bei innerfamiliären Übertragungen, Scheidungen oder Erbschaften ist der tatsächliche Immobilienwert oft unklar. In solchen Fällen legt das Finanzamt häufig selbst einen Wert fest, der manchmal zu hoch angesetzt wird.
Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten bietet hier Sicherheit:
Ein professionelles Gutachten vor dem Immobilienkauf oder einer Übertragung hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und die Steuerlast realistisch zu planen.